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Kreis Altenkirchen

Beerdigungskosten: Wer zahlt, wenn nach dem Tod keiner da ist?

Von Sonja Roos
Die Gründe sind vielfältig: Der demografische Wandel, die zunehmende Vereinsamung im Alter, Altersarmut und ein genereller Wertewandel: Immer öfter stehen die Verbandsgemeinden deshalb vor dem Problem, dass Menschen sterben und keiner für das Begräbnis aufkommen will.
Die Gründe sind vielfältig: Der demografische Wandel, die zunehmende Vereinsamung im Alter, Altersarmut und ein genereller Wertewandel: Immer öfter stehen die Verbandsgemeinden deshalb vor dem Problem, dass Menschen sterben und keiner für das Begräbnis aufkommen will. Foto: dpa/picture alliance

Am Ende eines Lebensweges kann es einsam sein: Wenn alte Menschen keine Angehörigen mehr haben oder aber die Angehörigen nicht in der Lage oder willens sind, für die Bestattung aufzukommen, dann müssen die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden einspringen.

Lesezeit: 4 Minuten
Denn nach der Gefahrenschutzverordnung muss ein Leichnam binnen einer Woche bestattet werden. Die RZ hat sich bei den Ordnungsämtern im Kreis Altenkirchen umgehört: Wolfgang Märker von der VG Daaden-Herdorf ist schon sehr lange dabei und hat definitiv festgestellt, dass sich die Fallzahlen häufen. „Früher war es den Menschen eine Ehre, die ...
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Das Bestattungsgesetz

Nach Paragraf 8 (Absatz 2) des Bestattungsgesetzes von Rheinland-Pfalz muss jede Leiche bestattet werden. Für die Erfüllung der Verpflichtungen ist grundsätzlich der Erbe verantwortlich. Soweit ein Erbe nicht rechtzeitig zu ermitteln ist, oder aus anderen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden kann, sind Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern, sonstige Sorgeberechtigte, Geschwister, Großeltern oder Enkelkinder verantwortlich, sofern sie voll geschäftsfähig sind.

Kann eine verantwortliche Person nicht oder nicht rechtzeitig ermittelt werden, ordnet das Ordnungsamt die Bestattung an. Die Verwaltung trägt dann (zunächst) auch die Kosten. Sofern später eine verantwortliche Person ermittelt werden kann, ist ein Kostenersatz zu prüfen.
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