1920: Die Entwaffnung

„Liefert die Waffen ab!“ Mit der Erlassung des Reichsgesetzes zur Entwaffnung der Zivilbevölkerung am 7. August setzt eine umfassende Aktion ein, die von der Ordnungspolizei durchgeführt wird.

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Vom 15. September bis zum 1. November nehmen die Ortsbehörden Waffen an. Im Amt Flammersfeld kommen 300 Gewehre, 40 Karabiner, 6 Armeepistolen und 4 französische Gewehre mit insgesamt 11 600 Schuss Munition zusammen. Sie werden zum Waffenlager nach Waldbröl gebracht. Für jede Waffe, die sofort nach Ablieferung im Beisein des Überbringers von einem Schmied untauglich gemacht wird, gibt es eine Prämie von 100 Mark. Wer nach Ablauf der Ablieferungsfrist Militärwaffen besitzt, so hieß es, hat „schwere Freiheitsstrafen und Geldstrafen bis zu 300 000 Mark zu gewärtigen“.

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