Wegen gewerblichem Computerbetrug ist ein 44-jähriger Angeklagter aus der Verbandsgemeinde Hachenburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Dies hat das Schöffengericht um Richter Ingo Buss am Amtsgericht Montabaur entschieden. Der Mann hatte in 20 Fällen unerlaubt Geld vom Konto einer Nachbarin abgehoben.
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Zunächst wollte der Angeklagte seiner fast komplett erblindeten Nachbarin helfen, hieß es. Doch er nutzte das Vertrauensverhältnis aus und hob durch Kenntnis der Pin-Nummer rund 2175 Euro vom Konto der Seniorin ab. Vor Gericht behauptete der Beschuldigte jedoch, dass er die Taten nicht begangen und stets im Auftrag der Geschädigten ...
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