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Montabaur

Wegen Straftaten:Türkischer Gemüsehändler soll ausgewiesen werden

Von Thorsten Ferdinand
Ein türkischer Gemüsehändler (50) soll in sein Heimatland abgeschoben werden. Die Ausländerbehörde der Montabaurer Kreisverwaltung befürchtet, dass er weitere Straftaten begeht, falls er in Deutschland bleiben darf.
Ein türkischer Gemüsehändler (50) soll in sein Heimatland abgeschoben werden. Die Ausländerbehörde der Montabaurer Kreisverwaltung befürchtet, dass er weitere Straftaten begeht, falls er in Deutschland bleiben darf. Foto: dpa

Er kam als elfjähriges Kind nach Deutschland und lebt seit fast 40 Jahren im unteren Westerwald. Nun soll ein türkischer Gemüsehändler (50) in sein Heimatland abgeschoben werden. Grund: Der Mann sitzt zum wiederholten Male wegen Drogenhandel und -besitz im Gefängnis. Die Ausländerbehörde der Montabaurer Kreisverwaltung befürchtet, dass er weitere Straftaten begeht, falls er in Deutschland bleiben darf. Doch der Mann ist mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet, hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und zwei erwachsene Kinder. Er fühlt sich längst als Inländer und kämpft nun juristisch gegen seine angeordnete Abschiebung.

Lesezeit: 2 Minuten
Der Fall beschäftigte in der vergangenen Woche den Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung, und er ist nicht einfach zu entscheiden, wie die Vorsitzende deutlich machte. Einerseits hat die Gesellschaft ein Interesse daran, einen Ausländer, der die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht, abzuschieben. Andererseits gewährt der Gesetzgeber Familien einen besonderen Schutz. Die Ehefrau ...
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Familiär verwurzelte Ausländer genießen höheren Schutz

Der Staat kann Ausländer nach einer Straftat in ihr Heimatland abschieben. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Abschiebungen, die andere Personen von der Begehung einer Straftat abhalten sollen, weil ihnen die möglichen Folgen vor Augen geführt werden (Generalprävention). Eine Abschiebung ist in diesen Fällen auch dann möglich, wenn keine unmittelbare Gefahr mehr von der überführten Person ausgeht.

Ausländer, die schon sehr lange in Deutschland leben und hier familiär verwurzelt sind, dürfen jedoch nicht zur Abschreckung anderer Personen abgeschoben werden. Bei ihnen muss es konkrete Anhaltspunkte geben, die weitere Straftaten befürchten lassen. Dies bezeichnet der Gesetzgeber als Spezialprävention. tf
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