Plus
Hillscheid

Warum ums Hillscheider Gewerbegebiet gestritten wird

Von Susanne Willke
So könnte das Gewerbegebiet, das auf dem Gelände der Gewächshausanlage entstehen soll, einmal aussehen.
So könnte das Gewerbegebiet, das auf dem Gelände der Gewächshausanlage entstehen soll, einmal aussehen. Foto: Infra Invest

Die alte Gewächshausanlage der einstigen Firma Pelargonien-Fischer beschäftigt die Hillscheider: Das Gelände liegt seit geraumer Zeit weitgehend brach. Deshalb sucht die Gemeinde nach einer Lösung für diese Fläche und ist dabei auf die Firma Infra Invest aus Mayen gestoßen – deren Planung nicht unumstritten sind.

Lesezeit: 5 Minuten
Der jetzige Besitzer züchtet in den Gewächshäusern allenfalls Zucchini. Deshalb war die Gemeinde nach längerer Suche froh, einen Investor gefunden zu haben, der sich vorstellen kann, daraus ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Nachdem Kernpunkte dieser Planungen mehrfach im Gemeinderat vorgestellt worden waren, ging der CDU-Ortsverband in die Offensive. Unsere Zeitung beantwortet ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Was sind die nächsten Schritte des Projektes?

Von kommunaler Seite muss das Projekt noch die entsprechenden Gremien durchlaufen.

So soll im nächsten Schritt beschlossen werden, dass der Investor mit der Ortsgemeinde Hillscheid einen städtebaulichen Vertrag schließen darf, damit der Bebauungsplan entwickelt und ebenfalls beschlossen werden kann. Das Gleiche gilt für den Erschließungsvertrag.

Ist der Bebauungsplan beschlossen, geht er in die Offenlage. Gleichzeitig soll der Bauantrag für den Erdbau gestellt werden, damit die Genehmigung vorliegt, sobald der B-Plan rechtskräftig werden sollte. Ein Labor ist derzeit mit der geologischen und hydrologischen Bauuntersuchung beauftragt. Der Kaufvertrag, den die Firma Infra Invest mit dem derzeitigen Besitzer der Gewächshausanlage geschlossen hat, sieht ein Rücktrittsrecht vor, sofern kein Baurecht erteilt wird. Weitere Informationen finden sich unter www.hillscheid2020.de. skw

Meistgelesene Artikel