Von kommunaler Seite muss das Projekt noch die entsprechenden Gremien durchlaufen.
So soll im nächsten Schritt beschlossen werden, dass der Investor mit der Ortsgemeinde Hillscheid einen städtebaulichen Vertrag schließen darf, damit der Bebauungsplan entwickelt und ebenfalls beschlossen werden kann. Das Gleiche gilt für den Erschließungsvertrag.
Ist der Bebauungsplan beschlossen, geht er in die Offenlage. Gleichzeitig soll der Bauantrag für den Erdbau gestellt werden, damit die Genehmigung vorliegt, sobald der B-Plan rechtskräftig werden sollte. Ein Labor ist derzeit mit der geologischen und hydrologischen Bauuntersuchung beauftragt. Der Kaufvertrag, den die Firma Infra Invest mit dem derzeitigen Besitzer der Gewächshausanlage geschlossen hat, sieht ein Rücktrittsrecht vor, sofern kein Baurecht erteilt wird. Weitere Informationen finden sich unter www.hillscheid2020.de. skw