Verwaltungsgericht und Widerspruchsbehörde entscheiden

Laut VG-Bürgermeister Andreas Heidrich müssen jetzt zwei Dinge entschieden werden: zum einen die Klage Kirburgs gegen eine Vergrößerung der Forstreviere am Verwaltungsgericht Koblenz, zum anderen die Frage, ob eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung in den Bescheiden des Forstes tatsächlich zu einer verlängerten Widerspruchsfrist geführt hat. Die Entscheidung darüber trifft die Widerspruchsbehörde der Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) in Neustadt/Weinstraße. Zunächst wird mit einem Urteil aus Koblenz gerechnet.

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