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Ransbach-Baumbach
Merz antwortete, Eilentscheidungen basierten stets auf Ratsbeschlüssen, daher sei eine weitreichende Information zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich. Aus diesem Grund sehe die Gemeindeordnung bei der Mitteilung ans Gremium, sozusagen der Vollzugsmeldung, auch keine weitere Diskussion oder Nachfragen vor. Allerdings soll erwogen werden, demnächst zumindest das Thema der Eilentscheidung als ...
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