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Sex mit Kind: Rollstuhlfahrer muss hinter Gitter

Westerwald/Koblenz – Er saß jahrelang wegen Kindesmissbrauchs in Haft, kam in Freiheit – und vergriff sich erneut an einem Kind: Jetzt hat das Landgericht Koblenz den Kinderschänder (45) aus Neuwied zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

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Von unserem Redakteur Hartmut Wagner Der Mann, der querschnittsgelähmt ist und im Rollstuhl sitzt, muss in Sicherungsverwahrung. Er gilt als gemeingefährlich, kommt darum unbefristet hinter Gitter. Aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Mannes will es per Revision anfechten. Der Kinderschänder vergriff sich laut dem Urteil an einem Nachbarkind. ...