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Montabaur/Holler

Radweg zwischen Holler und Montabaur: Kommune will Machbarkeit prüfen

Von Thorsten Ferdinand
Mit diesem Plakat möchte die Initiative um Eva Molsberger-Lange (rechts) und Rita Schneider darauf hinweisen, dass die B 49-Brücke nach ihrer Auffassung breit genug ist, um einen Fuß- und Radweg anzulegen. Auch Hollers Ortsbürgermeister Uwe Meyer (von links) und VG-Chef Ulrich Richter-Hopprich unterstützen die Kampagne.
Mit diesem Plakat möchte die Initiative um Eva Molsberger-Lange (rechts) und Rita Schneider darauf hinweisen, dass die B 49-Brücke nach ihrer Auffassung breit genug ist, um einen Fuß- und Radweg anzulegen. Auch Hollers Ortsbürgermeister Uwe Meyer (von links) und VG-Chef Ulrich Richter-Hopprich unterstützen die Kampagne. Foto: Thorsten Ferdinand

Selten waren sich die politisch Verantwortlichen im Westerwald so einig: Den von einer Bürgerinitiative geforderten Fuß- und Radweg zwischen Holler und Montabaur halten Vertreter nahezu aller Parteien für sinnvoll und wichtig. Trotzdem hat es das Projekt nicht in den vorläufigen Investitionsplan des Mainzer Verkehrsministeriums für die kommenden Jahre geschafft. Eine Entscheidung, die auch die betroffenen Kommunen nicht ohne Weiteres akzeptieren wollen.

Lesezeit: 2 Minuten
Die Verbandsgemeinde Montabaur nimmt das Heft des Handelns deshalb nun teilweise selbst in die Hand und lässt eine Machbarkeitsstudie für das Projekt erstellen. Knackpunkt ist die anstehende Sanierung der B 49-Brücke am Montabaurer Ortsausgang unterhalb des Krankenhauses. Das Bauwerk muss dringend ertüchtigt werden. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Diez möchte noch in ...
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Plakat am Segelflugplatz muss weg

Das Plakat der Radwege-Initiative am Montabaurer Segelflugplatz muss entfernt werden. Das hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Diez den Verantwortlichen mitgeteilt. Beim Aufstellen des Plakats sei der erforderliche Mindestabstand zur Landesstraße (L 326) nicht eingehalten worden, heißt es in der Begründung.

Ohne Genehmigung der Straßenbaubehörde müsse außerhalb der Ortschaften ein Abstand von 40 Metern zur Fahrbahn eingehalten werden. Mit Genehmigung sei ein Abstand von 20 Metern zulässig, so der LBM.
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