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Westerwaldkreis

Kommunalaufsicht entscheidet: Regenbogenflagge auf Rathäusern war zulässig

Ortsbürgermeister Andreas Rath (links) und Bürger aus Hillscheid haben die Regenbogenflagge am Rathaus gehisst.
Ortsbürgermeister Andreas Rath (links) und Bürger aus Hillscheid haben die Regenbogenflagge am Rathaus gehisst. Foto: Camilla Härtewig

Das Hissen der Regenbogenflagge an einigen Rathäusern im Westerwald war laut Kreisverwaltung zulässig. Die Kommunalaufsicht der Behörde sieht darin keinen Verstoß gegen geltende Gesetze und wird nicht gegen die Bürgermeister vorgehen, die sich an der Aktion beteiligt haben.

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Von unserem Redakteur Thorsten Ferdinand Das teilte der Leiter der Kommunalaufsicht, Pascal Becker, am Freitag mit, nachdem Sven Heibel aus Herschbach/Oww. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Hillscheids Ortschef Andreas Rath eingereicht hatte. Der 34-jährige Jurist hält das Hissen der Regenbogenflagge an einem Verwaltungsgebäude für einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. In einem Leserbrief an die ...