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Kommentar: Das Pferd von hinten aufgezäumt

Das Bundesverfassungsgericht hat es mit seinem Urteil festgelegt: Mehr als 25 Prozent nach oben oder unten darf die Anzahl der Wahlberechtigten in den einzelnen Wahlkreisen nicht vom Durchschnitt abweichen. Die Landesregierung muss dieses Urteil umsetzen. Wie diese Umsetzung allerdings geschieht, ist, naja, optimierbar.

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Wenn eine Verbandsgemeinde wie Höhr-Grenzhausen nur über den Gemeinde- und Städtebund erfährt, dass sie einem anderen Wahlkreis zugeordnet werden soll, dann zeugt dies nicht nur von einem Kommunikationsproblem, sondern auch von mangelndem Respekt den dortigen Bürgern und politisch Verantwortlichen gegenüber. Dass die Neustrukturierungspläne sogar Kreisgrenzen überschreiten, spricht für wenig Fingerspitzengefühl, ...