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Westerwaldkreis

Justiz: Gerichtskosten bleiben oft am Staat hängen

Peter Lambert, Direktor des Amtsgerichts Montabaur
Peter Lambert, Direktor des Amtsgerichts Montabaur Foto: privat

Immer wieder heißt es bei Gericht, wenn ein Angeklagter verurteilt wird: „Er trägt die Kosten des Verfahrens.“ Doch was heißt das eigentlich genau? Was zählt alles dazu – und wie teuer kann’s für den Verurteilten im Westerwald werden? Wir sprachen mit dem Direktor des Amtsgerichts Montabaur, Peter Lambert. Er betont vorab: Jede verfahrensbeendende Entscheidung – egal ob Urteil oder Strafbefehl – muss festlegen, wer die Kosten zu tragen hat. In dem weitaus meisten Fällen bleibe jedoch der Steuerzahler auf den Kosten hängen. Der Grund ist einleuchtend: Bei den Verurteilten ist zumeist nichts zu holen.

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Herr Lambert, was alles sind Kosten eines Verfahrens, wie teuer kann es für einen Verurteilten werden? Das Gesetz differenziert zwischen Gebühren und Auslagen eines Strafverfahrens. Worin besteht der Unterschied? Fangen wir mit den Gebühren an. Dazu zählen der Richter, die Schöffen, beispielsweise auch die Wachmänner. Die anfallenden Gebühren sind im Gerichtskostengesetz festgeschrieben, das ...