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Westerwaldkreis

Im Wahlkampf gelten andere (Plaktier-) Regeln: Warum Werbung nicht gleich Werbung ist

Von Angela Baumeier
Unmittelbar am Kreisel von Westerburg stehen gleich mehrere Wahlplakate. Wo sie aufgestellt werden dürfen, entscheidet das Ordnungsamt.  Foto: Baumeier
Unmittelbar am Kreisel von Westerburg stehen gleich mehrere Wahlplakate. Wo sie aufgestellt werden dürfen, entscheidet das Ordnungsamt. Foto: Baumeier

Der Wahlkampf läuft auf Hochtouren und hat die Straßen längst erreicht – zumindest, was die Wahlwerbung betrifft. Doch wer entscheidet eigentlich darüber, wo Plakate und Banner aufgehangen bzw. aufgestellt werden dürfen? Und: Gibt es da andere Regelungen als für die Bewerbung einer Veranstaltung außerhalb der Wahlzeiten?

Lesezeit: 2 Minuten
Hat der Vorsitzende von Historica Rotenhain, Peter Benner, mit seiner Vermutung recht, dass für das Aufstellen der Wahlbanner wohl andere Richtlinien gelten würden als für den Ortsverein, der beispielsweise für „Rock im Feld“ seine Banner mindestens 20 Meter entfernt (in der Wiese) vom Straßenrand platzieren muss? Dieser Abstand würde bei ...