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Herschbach/Oww
Auf der Internetseite Facebook bezweifelte Heibel, dass die Abschaffung des § 175 StGB ein Grund zum Feiern sei. In seinem Strafgesetzbuch sei der abgeschaffte Paragraf immer noch vorhanden und bleibe es auch, schrieb der 32-jährige Jurastudent. Dazu veröffentlichte Heibel ein Foto, auf dem der 1994 gestrichene Paragraf in ein aktuelles ...
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