Einbruch in ein Gartenhaus: Vorbestrafter Mann vor Gericht – Geständnis abgelegt
Von Marvin Conradi
Foto: dpa/Symbolfoto
Drei Angeklagte, zwei Verbrecher, aber nur ein Mann, der letztlich verurteilt wurde: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung hat ein 38-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen erhalten, nachdem er in seinem Heimatort einen Einbruchdiebstahl begangen hat. Dies hat das Jugendschöffengericht um Dr. Orlik Frank-Pilz entschieden. Während der älteste der drei Angeklagten die Tat gestand, sagte er zugleich aus, dass die beiden anderen Männer mit der Tat nichts zu tun hatten.
Lesezeit: 2 Minuten
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte ursprünglich allen drei Angeklagten (38, 27 und 21 Jahre alt) vorgeworfen, im Mai 2020 ein eingezäuntes Gelände betreten zu haben. Zu viert konsumierten die Männer zunächst Alkohol und Betäubungsmittel, als sie irgendwann mitten am Tag an einem Grundstück mit einem Gartenhäuschen vorbeikamen. Während der 27- und ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.