Westerwaldkreis

Busfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Drei Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, einen Monat Fahrverbot und eine Geldbuße ist die Strafe für einen Busfahrer (41) aus dem unteren Westerwaldkreis, der im vergangenen Winter eine Fußgängerin tödlich verletzt hatte.

Anzeige

Westerwaldkreis – Drei Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, einen Monat Fahrverbot und eine Geldbuße ist die Strafe für einen Busfahrer (41) aus dem unteren Westerwaldkreis, der im vergangenen Winter eine Fußgängerin tödlich verletzt hatte.

Die damals 62-Jährige wollte in der Montabaurer Innenstadt an einer für sie grün zeigenden Ampel die Straße überqueren und ist dabei von einem Bus erfasst und acht Meter weit geschleudert worden. Sie überlebte die schweren Kopfverletzungen nicht. Das Gericht erklärte den Angeklagten der fahrlässigen Tötung für schuldig.

Mehr dazu lesen Sie in der Freitagsausgabe der Westerwälder Zeitung.