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Koblenz/Westerwald

Berufungsurteil: Sexualstraftäter aus dem Westerwald muss nun doch nicht ins Gefängnis

Foto: dpa
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Ein ehemaliger Pfadfinder-Gruppenleiter aus dem Westerwald muss nun doch nicht ins Gefängnis. Ursprünglich hatte das Amtsgericht Montabaur den 59-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

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Von unserer Reporterin Verena Hallermann Gegen dieses Urteil hatte der Mann Berufung eingelegt, über die vor dem Landgericht Koblenz nun verhandelt wurde. Die Strafe von einem Jahr und sechs Monate wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Bewährungszeitraum beträgt zwei Jahre. Richter Ulrich Buddendiek begründet das neue Strafmaß damit, dass sich der Angeklagte ...