Altes Schwinn-Gebäude: Gericht erläutert Mängel an Rewe-XL-Plan
Zu einem Schandfleck ist das ehemalige Schwinn-Gebäude in Westerburg verkommen.Foto: Röder-Moldenhauer
Eine Woche nach der Urteilsverkündung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz begründet, warum der Bebauungsplan der Stadt Westerburg für das Schwinn-Gelände unwirksam ist. Demnach ist der Plan unter anderem deshalb mangelhaft, weil die zu erwarteten Verkehrsflüsse rund um den neuen Vollsortimenter Rewe XL nicht ausreichend dargestellt sind.
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Konkret wird von den Juristen bemängelt, dass in dem Bebauungsplan die Bereiche nicht hinreichend bestimmt sind, in denen eine Einfahrt zum Markt möglich sein soll und wo das Ein- und Ausfahren nicht gestattet ist. Es bleibe bei einzelnen Teilbereichen unklar, welche Regelungen gelten. Darüber hinaus wird nicht ausreichend darüber aufgeklärt, ...
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