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Westerwaldkreis

27 Kommunen stimmen Reform zu: Forstreviere im unteren Westerwald werden neu geordnet

Von Katrin Maue-Klaeser
Der Saynbach ist eines der prägenden Gewässer im fusionierten Revier „Masselbach-Breitenau“, dessen neuer Name noch nicht feststeht. Es gab aus dem Verbandsgemeinderat Ransbach-Baumbach verschiedene Vorschläge, darunter „Masselbach-Haiderbach“ und „Masselbach-Saynbach“.
Der Saynbach ist eines der prägenden Gewässer im fusionierten Revier „Masselbach-Breitenau“, dessen neuer Name noch nicht feststeht. Es gab aus dem Verbandsgemeinderat Ransbach-Baumbach verschiedene Vorschläge, darunter „Masselbach-Haiderbach“ und „Masselbach-Saynbach“. Foto: privat

Eine umfassende Neuordnung der Forstreviere in den Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach und Wirges ist nach rund anderthalb Jahren umgesetzt. Welche Änderungen das mit sich bringt.

Lesezeit: 4 Minuten
Ein Flächentausch zwischen dem Fürstenhaus zu Wied und Landesforsten einerseits und der Eintritt des Breitenauer Revierleiters in den Ruhestand andererseits waren die beiden Anlässe, die zu der Revierreform im Bereich des Forstamts Neuhäusel geführt haben. Die Neuordnung ist Gesetzesauftrag in der Verantwortung der Waldbesitzer und musste zwischen der Behörde und ...
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Struktur im Land ist geprägt vom Nebeneinander kleinteiliger Besitzverhältnisse

Alle Waldbesitzarten. Kommunalwald, Staatswald und Privatwald – finden sich unter dem Dach des rheinland-pfälzischen Gemeinschaftsforstamtes zusammen, erklärt der Neuhäuseler Forstamtsleiter Friedbert Ritter. Die Struktur der rheinland-pfälzischen Wälder sei gekennzeichnet vom Nebeneinander vieler verschiedener Waldbesitzer. Das Gemeinschaftsforstamt trägt dieser Vielfalt unter einem Dach Rechnung.

Neben den Aufgaben der unteren Forstbehörde übernimmt das Forstamt im Staatswald die Betriebsleitung und ist damit automatisch für die Bewirtschaftung des im Eigentum des Landes befindlichen Waldes zuständig.

In den Kommunalwäldern der 52 Städte und Gemeinden stellt die Behörde generell die forstfachliche Leitung für die einzelnen Waldbesitzer sicher und bietet die staatliche Beförsterung den Kommunen an – viele, gerade kleinere Kommunen machen davon Gebrauch. Die kommunale Selbstverwaltung steht auf drei Grundsäulen, erläutert Ritter: Finanzhoheit, Organisationshoheit und Personalhoheit.

So hat sich die, ebenfalls zum Forstamtsbereich des Forstamts Neuhäusel zugehörende, Verbandsgemeinde Montabaur vor einigen Jahren mit der Organisation von vier kommunalen Forstrevieren für die kommunale Beförsterung in eigener Dienstherrenschaft entschieden. Im Privatwald hat das Forstamt grundsätzlich beratende Funktion. Je nach Wunsch des Waldbesitzers übernimmt das Forstamt auch fallweise oder ständige Aufgaben in der Privatwaldbetreuung.

Die Kleinteiligkeit und Vielzahl der souveränen kommunalen Waldbesitzer sind eine rheinland-pfälzische Besonderheit, wie der Forstamtsleiter sagt. Er betrachtet das Gemeinschaftsforstamt als ideale Verwaltungsform: „Es gewährt den gemeinsamen, weiträumigen Blick auf das Ökosystem Wald, generiert und bündelt sehr viele Synergieeffekte und vermeidet zugleich inhaltliche Reibungsverluste“, sagt Ritter. kat

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