Opfer verlor das Bewusstsein: Wenn Betrunkene zuschlagen
Von Rolf Goeckel
Im Schöffengericht standen zwei Männer wegen Körperverletzung vor dem Kadi.Foto: Andreas Galonska
Das Schöffengericht am Amtsgericht Diez hat zwei Männer, 34 und 35 Jahre alt, wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der jüngere Angeklagte muss außerdem 100 Sozialstunden leisten, der ältere soll 1000 Euro Geldstrafe in Raten zu je 50 Euro monatlich zahlen.
Lesezeit: 3 Minuten
Den Vorwurf der räuberischen Erpressung ließ das Gericht wegen Mangels an Beweisen fallen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Koblenz hatte zum Teil deutlich höhere Freiheitsstrafen gefordert, die auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Die Pflichtverteidiger der Angeklagten hatten auf Haftstrafen von drei und sechs Monaten plädiert.
Das Gericht unter Vorsitz von ...
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