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Limburg
Limburger Christkindlmarkt: Stadt lockert Regeln
Die bisherige „2G-plus“-Option entfällt damit ersatzlos mit der Folge der Befreiung von sämtlichen allgemeinen Beschränkungen und Anforderungen mit der neuesten Änderung der Verordnung. Diese Befreiung bildete bislang die Grundlage für das Konzept des abgetrennten gastronomischen Bereichs.
Mit der Änderung entfällt die Testpflicht als Einlassverpflichtung und es ist nunmehr ausreichend, sich als ...