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Limburger Christkindlmarkt: Stadt lockert Regeln

Der gastronomisch eingezäunte Bereich des Christkindlmarktes auf dem Neumarkt darf jetzt unter 2G-Bedingungen besucht werden.  Foto: dpa
Der gastronomisch eingezäunte Bereich des Christkindlmarktes auf dem Neumarkt darf jetzt unter 2G-Bedingungen besucht werden. Foto: dpa

Aufgrund der geänderten Verordnungslage, die am Sonntag, 5. Dezember, in Hessen in Kraft tritt, wird der Christkindlmarkt im gastronomischen Veranstaltungsbereich von 2G plus zu 2G geändert. Das hat die Stadt am Freitag mitgeteilt.

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Die bisherige „2G-plus“-Option entfällt damit ersatzlos mit der Folge der Befreiung von sämtlichen allgemeinen Beschränkungen und Anforderungen mit der neuesten Änderung der Verordnung. Diese Befreiung bildete bislang die Grundlage für das Konzept des abgetrennten gastronomischen Bereichs. Mit der Änderung entfällt die Testpflicht als Einlassverpflichtung und es ist nunmehr ausreichend, sich als ...