Cramberg

Krötenretter warnen: Seltene Arten am Cramberger Kieswerk durch neue Richtlinie gefährdet

An der Kreisstraße 34 geht es unter anderem um die Rettung von Geburtshelferkröten.
An der Kreisstraße 34 geht es unter anderem um die Rettung von Geburtshelferkröten. Foto: Andrea Brenner

Seltene Amphibienarten queren Jahr für Jahr die K34 am Cramberger Kieswerk. Jetzt steht das (Über-)Leben der Amphibien auf dem Spiel, fürchten Amphibienschützer.

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Die neuen „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 21) machen es den ehrenamtlichen Helfern ab sofort unmöglich, eigenständig eine Straßensperrung vorzunehmen. Straßensperrungen und Beschilderungen dürfen nur noch von Personen mit dem Nachweis einer Schulung nach MVAS (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) vorgenommen werden. Diese Nachricht vom Kreis hat die Amphibienschützer erschüttert. „Aber die Katastrophe kann noch verhindert werden“, hofft Andrea Brenner von der Bürgerinitiative Amphibienschutz Rhein-Lahn.

LBM soll Abhilfe schaffen

„Da wir selbst nicht mehr dazu befugt sind, haben wir um Installation der Beschilderung durch die Straßenmeisterei des Landesbetriebs Mobilität (LBM) mit einem Zusatzschild für den zeitlichen Geltungsbereich (von – bis ... Uhr) gebeten und um Befreiung von der MVAS-Nachweispflicht ausschließlich für das Bewegen der reinen Sperrvorrichtung (Schrankenzaun) angefragt.“ Eine solche Befreiung von der MVAS-Nachweispflicht ist für „Arbeiten mit geringen verkehrlichen Auswirkungen“ bei Vorlage von entsprechenden Sachgründen möglich und liegt im Ermessen der Behörde.

Da die Straßenmeisterei des LBM keinen täglichen Auf- und Abbau von Sperrungen und Schildern leisten können, ist die feste Beschilderung mit Zusatzschild während der Amphibienwanderung die einzige Möglichkeit, um einen Schutz der Tiere und der Helfer als „Arbeitnehmer“ am Krötenzaun zu gewährleisten. „Um wirklich nur die täglich erforderlichen Stunden abzudecken, haben wir Kreis und LBM mehrere Vorschläge unterbreitet und sind auch kompromissbereit. Die Sperrung der K34 am Cramberger Kieswerk muss aber weiterhin vom Einbruch der Dunkelheit bis mindestens 6 Uhr morgens umgesetzt werden. Dieser einzigartige Naturschatz der Region muss erhalten bleiben!“

Die Sperrung der K34 am Cramberger Kieswerk muss aber weiterhin vom Einbruch der Dunkelheit bis mindestens 6 Uhr morgens umgesetzt werden.

Andrea Brenner, Bürgerinitiative Amphibienschutz Rhein-Lahn

Da es eine gesetzliche Verpflichtung zum Schutz der „besonders“ und vor allem der „streng geschützten“ Arten gebe, sollten Kreis und LBM eine amphibienfreundliche Entscheidung rechtfertigen können, meint Brenner. Kreis und LBM können die Amphibien noch retten. Am Cramberger Kieswerk sind im Frühjahr noch die schnarrenden Konzerte von Kreuzkröten und die zauberhaften, sanften Rufe der Geburtshelferköten zu hören. Der imposante – inzwischen besonders selten gewordene – Kammmolch schiebt sich lautlos in Gesellschaft von zahlreichen Teichmolchen, Bergmolchen und Erdkröten über den Asphalt.

Zum Schutz der Tiere wird die Straße schon seit vielen Jahren im Frühjahr immer über Nacht gesperrt, damit die Amphibien die K34 auf dem Weg zu ihrem Laichgewässer ungefährdet überqueren können. Doch das Refugium ist immer wieder in Gefahr. Zuletzt konnte 2020 „im letzten Moment“ eine Umleitung über die K34, die eine nächtliche Sperrung unmöglich gemacht hätte, verhindert werden.