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Feuerwehren mahnen zur Vorsicht bei Feuerwerk: Sicherheitstipps zum Jahreswechsel

Feuerwerkskörper zu Silvester bleiben populär. Damit es zu keinen Unfällen kommt, mahnen Feuerwehren aber zur Vorsicht. Foto: dpa/Roland Weihrauch
Feuerwerkskörper zu Silvester bleiben populär. Damit es zu keinen Unfällen kommt, mahnen Feuerwehren aber zur Vorsicht. Foto: dpa/Roland Weihrauch

Brennende Balkone, Wohnungen oder Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle – den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. „Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen“, warnt zum Beispiel die Feuerwehr Rheingau-Taunus in einer Pressemitteilung.

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Häufig würden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. „Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar“, warnen die Experten. Vor allem Minderjährige seien von Feuerwerkskörpern fasziniert. „Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden.“ Denn wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, könne als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.

Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind. Aber auch die Bevölkerung könne ihren Beitrag zu einem sicheren Jahreswechsel leisten. Die Feuerwehr gibt daher folgende Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier.

Grundsätzlich gilt, dass Feuerwerkskörper und Raketen Sprengstoffe sind. Jugendliche unter 18 Jahren sollen daher nicht damit hantieren. „Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller!“, so der dringende Rat. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten. Auch das Abbrennen von Feuerwerk und Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gelte auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.

Beim Anzünden der Feuerwerkskörper muss außerdem auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand geachtet werden. „Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.“ Feuerwerkskörper sollten außerdem so aufbewahrt werden, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Außerdem: „Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen“, mahnen die Fachleute.

Im Falle eines Brandes oder Unfalls sollte außerdem sofort der Notruf 112 alarmiert werden. Denn nur eine schnelle Meldung garantiere effektive Hilfe. red