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Limburg-Weilburg

Wenn das Amt Beerdigungen übernimmt: Viele Fragen zu Sozialbestattungen

Von Agathe Markiewicz
Auf den Friedhöfen in der Region – hier in Niedershausen – fallen die Gräber mittelloser Menschen nicht auf: Die Form der Bestattung darf nämlich grundsätzlich nicht den Eindruck eines „Armenbegräbnisses“ und die Gestaltung der Grabstätte die eines „Armengrabes“ erwecken.  Foto: Agathe Markiewicz
Auf den Friedhöfen in der Region – hier in Niedershausen – fallen die Gräber mittelloser Menschen nicht auf: Die Form der Bestattung darf nämlich grundsätzlich nicht den Eindruck eines „Armenbegräbnisses“ und die Gestaltung der Grabstätte die eines „Armengrabes“ erwecken. Foto: Agathe Markiewicz

Wer stirbt, hat das Recht auf eine würdige Bestattung. Meistens kümmern sich Angehörige darum oder der Verstorbene hat vorgesorgt. Was passiert aber, wenn man vorab nicht alles geregelt hat und es keine Angehörigen gibt? Wer kümmert sich um die Bestattung und übernimmt die Kosten? Wie viele Sozialbestattungen gibt es im Landkreis Limburg-Weilburg im Jahr? Wir haben bei der Kreisverwaltung, in Weilburg, Weilmünster und Löhnberg nachgefragt.

Lesezeit: 4 Minuten
Was bedeutet „Sozialbestattung“? Der Begriff „Sozialbestattung“ ist nach Auffassung der Kreisverwaltung irreführend und werde von Verwaltung und Sozialamt auch nicht verwendet. Es handelt sich dabei um eine Wortfindung der Bestattungsinstitute. Das Sozialamt erstattet schlicht Bestattungskosten, das ist durch einen Paragrafen geregelt. Dieser verfolgt das Ziel, eine der Würde eines Verstorbenen entsprechende ...