Plus
Diez

Wegen versuchten Mordes: Jugendlicher aus VG Diez muss vor Gericht

Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen Jugendlichen aus der Verbandsgemeinde Diez Anklage wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen erhoben.

Lesezeit: 1 Minute
Der junge Mann soll in der Nacht zum 19. August seine mit ihm lebenden Pflegeeltern heimtückisch jeweils mehrfach mit einem Küchenmesser attackiert und hierdurch lebensgefährlich verletzt haben. Der Jugendliche befand sich seit der mutmaßlichen Tat vor einigen Monaten, aufgrund der Fluchtgefahr und der Schwere der Tat, in Untersuchungshaft. Der mutmaßliche ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Rechtliche Hinweise zur Tat

Informationen zu Strafbarkeit, Anklage und Strafmaß

  • Wegen Mordes macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen heimtückisch tötet. Der Versuch ist strafbar.

  • Eine gefährliche Körperverletzung begeht u.a., wer einen anderen mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs verletzt. Der Versuch ist strafbar.

  • Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden.

  • Im Bereich des Jugendstrafrechts, das auf den zur Tatzeit minderjährigen Angeklagten anzuwenden ist, beträgt das Höchstmaß der Strafe gemäß § 18 Jugendgerichtsgesetz fünf Jahre und bei Verbrechen, auch dem versuchten Mord, für den nach dem allgemeinen Strafrecht eine lebenslängliche Höchststrafe angedroht ist, zehn Jahre. Die Strafrahmen des Strafgesetzbuches gelten für Jugendliche nicht.
Meistgelesene Artikel