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Limburg-Weilburg

Wegen strengerer Corona-Regeln: Impfgegner streben „Parallelgesellschaft“ an

Von Mika Beuster

Wer nicht gegen Corona geimpft ist, verspürt immer mehr Druck: Die Maßnahmen sind in Hessen, wie in vielen anderen Bundesländern, verschärft worden. Für Ungeimpfte gelten Testpflichten, einige Türen bleiben ihnen ganz verschlossen.

Lesezeit: 4 Minuten
So gilt im Einzelhandel die 2G-Regel, Eintritt ist nur für Geimpfte oder Genesene möglich. Ausgenommen ist nur die Grundversorgung. Einige Impfgegner wollen das nicht hinnehmen. In sozialen Netzwerken organisieren sich derzeit in Mittelhessen Menschen, die sich weiterhin nicht impfen, dafür aber ganz offen eine „Parallelgesellschaft“ aufbauen wollen. „Gemeinsam erobern wir uns ...
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Welche Regeln gelten für das Einkaufen?

Grundsätzlich ist der Einzelhandel nur noch für Geimpfte und Genesene in Hessen geöffnet.

Ausgenommen von der 2G-Zugangsbeschränkung sind die Bereiche der Grundversorgung, wie die Landesregierung schreibt. Dazu gehören unter anderem der Lebensmittelhandel, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Direktvermarktung auf Wochen- und Spezialmärkten, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte und Apotheken.

Notwendig ist nach Angaben der Landesregierung zusätzlich überall das Vorliegen und Umsetzen eines Abstands- und Hygienekonzepts. In innen liegenden Publikumsbereichen sei so etwa eine medizinische Maske zu tragen.

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