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Rhein-Lahn
Auf einen Artikel zu dem Thema in unserer Zeitung gab es zum Teil recht heftige Reaktionen aus der Branche. Tenor: Die Asche müsse komplett der Bestattung zugefügt werden. Alles andere sei in Deutschland strafbar.
Hermann Hubing ist Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Bestattungskultur. Er kennt sich aus. „Die Teilung der Totenasche ...
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