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Niederneisen

Waldbegang in Niederneisen: Auch die Buchen sind betroffen

Wenn ein Ortsbürgermeister seine Ratsmitglieder im Sitzungssaal zu einer Gemeinderatssitzung begrüßt und die Beschlussfähigkeit feststellt, gehört dieser Akt eigentlich zum normalen Ablauf solch einer Veranstaltung. Wenn das Ganze jedoch stattdessen draußen in der freien Natur passiert, dann darf dabei durchaus von einer besonderen Ratssitzung gesprochen werden: vom Waldbegang, einer „Sitzung an einem außergewöhnlichen Tagungsort“.

Von Rolf-Peter Kahl
Lesezeit: 2 Minuten