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Diez

Vorwurf des Betrugs: Prellte ehemaliger Häftling seinen Anwalt um sein Honorar?

Von Lore Spies
Foto: dpa/Symbolfoto

Eine Rechnung offen haben ein Anwalt einer Diezer Kanzlei und ein ehemaliger Insasse der örtlichen JVA, die nun zumindest in strafrechtlicher Hinsicht beglichen werden sollte: Der Ex-Häftling sah sich dieser Tage vor dem Diezer Amtsgericht dem Vorwurf des Betrugs ausgesetzt, weil er seinen früheren Anwalt um die Bezahlung seiner Vergütung in Höhe von rund 15.000 Euro geprellt haben soll.

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Die Forderung inklusive Zinsen resultiert aus einem Schuldanerkenntnis, das der heute 68-Jährige noch zu Haftzeiten unterzeichnet hatte und die gesamte bis dahin vom Diezer Anwalt für seinen Mandanten geleistete Tätigkeit abdecken sollte. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann in der Anklage vor, dem Gläubiger bei Unterzeichnung des Anerkenntnisses Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit vorgetäuscht ...