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Diez
Mund-Nasen-Schutz
Alle Mitarbeiter sowie auch alle Besucher müssen eine Alltagsmaske beziehungsweise einen Mund-Nasen-Schutz tragen, und zwar jederzeit und überall im Verwaltungsgebäude. Lediglich am Schreibtisch (mit Schutzwand) oder an den speziell eingerichteten Bürgerarbeitsplätzen darf darauf verzichtet werden.
Besonders in den Fluren und im Treppenhaus ist aber das Tragen einer Maske zwingend erforderlich, weil ...
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