Limburg

Tödliche Geisterfahrt: Lebenslange Haft

Das demolierte Auto des Geisterfahrers am 28. Januar auf der Bundesstraße 49 bei Limburg.  Foto: Klaus-Dieter Häring/dpa
Das demolierte Auto des Geisterfahrers am 28. Januar auf der Bundesstraße 49 bei Limburg. Foto: Klaus-Dieter Häring/dpa

Im Prozess um eine tödliche Geisterfahrt nahe Limburg ist am Freitag das Urteil vor dem Landgericht gesporchen worden.

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Ein Geisterfahrer ist in Hessen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 45-Jährige war auf der Flucht vor der Polizei mit seinem Wagen in den Gegenverkehr gerast. Bei dem Unfall nahe Limburg starb eine junge Frau. Zur Tatzeit im Januar 2015 war der Verurteilte Freigänger des Gefängnisses in Diez im benachbarten Rheinland-Pfalz. Der Richter des Landgerichts Limburg übte in seiner Begründung auch Kritik an der Justiz: Dem Häftling hätte kein offener Vollzug gewährt werden dürfen. dpa