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Karlsruhe/Diez

Todesfahrt eines Freigängers: Verurteilung zweier JVA-Beamten aufgehoben [Update]

Ein nach einem Zusammenstoß mit einem Geisterfahrer völlig demoliertes Auto steht auf der B 49 bei Limburg. Auf der Flucht vor der Polizei hatte ein Häftling auf Freigang den tödlichen Unfall verursacht.  Foto: Klaus-Dieter Häring/dpa
Ein nach einem Zusammenstoß mit einem Geisterfahrer völlig demoliertes Auto steht auf der B 49 bei Limburg. Auf der Flucht vor der Polizei hatte ein Häftling auf Freigang den tödlichen Unfall verursacht. Foto: Klaus-Dieter Häring/dpa

Gespannter Blick nach Karlsruhe: Dort hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun nach der Todesfahrt eines Freigängers in Hessen über die Revision zweier JVA-Beamter gegen ihre Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung entschieden.

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Die beiden hatten einem Häftling, der sich vorher schon mehrfach ohne Führerschein ans Steuer gesetzt hatte und deswegen auch verurteilt worden war, Freigang gewährt. Eine Beamtin tat dies in der Justizvollzugsanstalt (JVA) im rheinland-pfälzischen Wittlich, der zweite Angeklagte gewährte den offenen Vollzug später in der JVA Diez in Rheinland-Pfalz, wohin ...