Aar-Einrich

Stichwahl an Aar und im Einrich: Briefwahl bis 14. Juni beantragen

Zu den Formalitäten rund um die Stichwahl des Verbandsgemeindebürgemeisters der VG Aar-Einrich am 16. Juni hat Uwe Welker von der VG-Verwaltung weitere Informationen mitgeteilt.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

Welker ist Wahlsachbearbeiter in Katzenelnbogen und fasst zusammen: „Briefwahl kann bis Freitag, 14.Juni, um 18 Uhr bei den zuständigen Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen beantragt werden.“ Allerdings könne man in begründeten Ausnahmefällen wie einer plötzlichen und nachgewiesenen Erkrankung noch bis zum Wahltag, dem 16. Juni, um 15 Uhr Briefwahl beantragen.

Die Briefwahl wird direkt in den Ortsgemeinden ausgezählt: „Die Briefwähler schicken den Wahlbrief bitte frühzeitig an die Verbandsgemeinde Katzenelnbogen“, so Uwe Welker. Von dort werden die Wahlbriefe an alle Ortsgemeinden der künftigen VG Aar-Einrich verteilt. Er erläutert: „Die Briefwahl kann von Wahlberechtigten nur bei den derzeit zuständigen Wohnsitz-Verbandsgemeinden, also Hahnstätten oder Katzenelnbogen, während der allgemeinen Dienststunden, beantragt werden.“ Wahlbriefe können die Wähler auch am 16. Juni bis 18 Uhr im zuständigen Wahlraum ihrer Ortsgemeinde abgeben. Von unserer Redakteurin Dagmar Schweickert