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Niederneisen/Flacht

SGD zur Aarumgehung: Ortsferne Variante IV als verträglich eingestuft

Von Uli Pohl
Der raumordnerische Entscheid liegt nun vor. Jetzt wird das weitere Vorgehen vom Landesbetrieb Mobilität mit den Verbands- und Ortsgemeinden abgestimmt.  Foto: Uli Pohl
Der raumordnerische Entscheid liegt nun vor. Jetzt wird das weitere Vorgehen vom Landesbetrieb Mobilität mit den Verbands- und Ortsgemeinden abgestimmt. Foto: Uli Pohl

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat als Obere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren für die geplante Ortsumgehung Flacht/Niederneisen im Zuge der Bundesstraße 54 in den Verbandsgemeinden Hahnstätten und Diez im Rhein-Lahn-Kreis abgeschlossen. Von den zu prüfenden sieben Varianten wurden zwei als raumverträglich eingestuft.

Lesezeit: 2 Minuten
Das Ergebnis: „Die zur raumordnerischen Abstimmung vorgelegte Antragsvariante IV (ortsferne Umgehung) ist unter Berücksichtigung der entsprechenden Maßgaben und Hinweise als noch mit den Erfordernissen der Raumordnung verträglich anzusehen. Aus raumordnerischer Sicht ist jedoch die Variante III (Bahndammtrasse) vorzugswürdig, da sie unter Abwägung aller Schutzgüter und im Sinne einer Bündelung von ...
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Verfahren wurde zwischenzeitlich ausgesetzt

Die Entlastung der stark befahrenen Ortsdurchfahrten von Flacht und Niederneisen ist in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen und dort in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Träger der Baulast ist der Bund. Bei dem Projekt handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme von überörtlicher Bedeutung, für die es eines Raumordnungsverfahrens bedarf.

Dadurch wird überprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Außerdem wird es unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt. Das Verfahren war im Januar 2015 eingeleitet worden. Zwischenzeitlich wurde es auf Wunsch des LBM ausgesetzt, da für die bevorzugte Antragsvariante im bis dahin geltenden Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald 2006 ein Vorranggebiet für die Landwirtschaft ausgewiesen war und die Antragsvariante raumordnerisch nicht zulässig gewesen wäre. Mit Blick auf das mit der Genehmigung des neuen Regionalen Raumordnungsplans am 11. Dezember 2018 wegfallende Vorranggebiet für Landwirtschaft wurde das Verfahren wieder aufgenommen und jetzt abgeschlossen.
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