Limburg

Revision: Betreiber der Kinderpornoplattform „Elysium“ gehen gegen Urteil vor

Ein Screenshot einer Log-in-Seite der Kinderpornografieplattform „Elysium“ ist am Rande einer Pressekonferenz von Bundeskriminalamt und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt in Wiesbaden auf dem Monitor eines Computers zu sehen. Foto:  dpa
Ein Screenshot einer Log-in-Seite der Kinderpornografieplattform „Elysium“ ist am Rande einer Pressekonferenz von Bundeskriminalamt und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt in Wiesbaden auf dem Monitor eines Computers zu sehen. Foto: dpa

Das Urteil gegen die Betreiber der Kinderpornoplattform „Elysium“ ist jetzt ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Die Verteidiger der vier Angeklagten haben Revision gegen das Urteil eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Limburg am Freitag erklärte. Der BGH muss den Fall nun auf formelle Verfahrens- und Rechtsfehler prüfen.

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Die Staatsanwaltschaft werde nicht gegen das Urteil vorgehen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Anfang März waren die vier Führungsmitglieder der weltweiten Kinderpornografieplattform zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Richter sprachen die Männer aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern schuldig, das Portal als Bande im abgeschirmten Darknet betrieben beziehungsweise sich daran beteiligt zu haben. Das Landgericht verhängte Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und zehn Monaten sowie neun Jahren und neun Monaten.