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Niederneisen/Flacht
In der Gesamtbeurteilung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ist die von den beiden Ortsgemeinden Niederneisen und Flacht und dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) favorisierte ortsferne Variante IV als verträglich anzusehen. Aus raumordnerischer Sicht sei jedoch die Variante III (Bahndammtrasse) vorzugswürdig, da sie unter Abwägung aller Schutzgüter die raumverträglichste sei.
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