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Niederneisen/Flacht

Reaktionen aus betroffenen Orten: Hohe Hürde für Aarumgehung ist genommen

Von Uli Pohl
Zwischen Oberneisen und Niederneisen führt die Umgehung über eine Brücke vom jetzigen Verlauf der B54 weg in Richtung Mensfelder Kopf.
Zwischen Oberneisen und Niederneisen führt die Umgehung über eine Brücke vom jetzigen Verlauf der B54 weg in Richtung Mensfelder Kopf. Foto: Uli Pohl

Das Raumordnungsverfahren für die Aarumgehung für Flacht und Niederneisen im Zuge der B 54 ist abgeschlossen. Die von den betroffenen Gemeinden bevorzugte Variante wird von der Behörde als verträglich angesehen. Die Ortsbürgermeister reagieren positiv.

Lesezeit: 2 Minuten
In der Gesamtbeurteilung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ist die von den beiden Ortsgemeinden Niederneisen und Flacht und dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) favorisierte ortsferne Variante IV als verträglich anzusehen. Aus raumordnerischer Sicht sei jedoch die Variante III (Bahndammtrasse) vorzugswürdig, da sie unter Abwägung aller Schutzgüter die raumverträglichste sei. In ...
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Die Variante IV

Die Variante IV ist 3,7 Kilometer lang. Sie zweigt von der B 54 zwischen Holzheim und Flacht ab, führt weitläufig um Flacht und Niederneisen herum in Richtung Mensfelder Kopf, bevor die Trasse zwischen Niederneisen und Oberneisen über eine Brücke wieder auf die Bundesstraße stößt. Im Vergleich der Varianten weist Variante IV die größte Ausbaulänge und die größten Höhenunterschiede auf.

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