Plus
Diez
Prozess um JVA-Insassen: Üble Nachrede oder doch Meinungsfreiheit?
Wobei der Verteidiger früh klarmachte, dass er das Gericht als eine Durchgangsstation betrachte und im Fall einer Verurteilung Einspruch einlegen würde. „Amts- und auch Oberlandesgerichte bewerten die Meinungsfreiheit oft falsch und werden daher regelmäßig vom Bundesverfassungsgericht korrigiert.“ So seine Vorhersage, nachdem der Oberstaatsanwalt zuvor nicht auf den Vorschlag eingegangen war, ...