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Diez

Prozess um JVA-Insassen: Üble Nachrede oder doch Meinungsfreiheit?

Von Johannes Koenig

Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz oder doch ein Fall von übler Nachrede? Freispruch oder drei Monate Haft? Diese Abwägung musste vor Kurzem das Diezer Amtsgericht treffen.

Lesezeit: 2 Minuten
Wobei der Verteidiger früh klarmachte, dass er das Gericht als eine Durchgangsstation betrachte und im Fall einer Verurteilung Einspruch einlegen würde. „Amts- und auch Oberlandesgerichte bewerten die Meinungsfreiheit oft falsch und werden daher regelmäßig vom Bundesverfassungsgericht korrigiert.“ So seine Vorhersage, nachdem der Oberstaatsanwalt zuvor nicht auf den Vorschlag eingegangen war, ...