Plus
Rhein-Lahn

Paragraf 219a ist weg: Das sagen Verbände, Beratungsstellen und Kirchen in der Region

Der Paragraf 219a existiert nicht mehr. Ärzte dürfen nun straffrei über Abtreibungen informieren. Viele hielten den nun gefassten Beschluss des Bundestages für längst überfällig, die Diskussion über das Thema bleibt aber weiter sehr differenziert.
Der Paragraf 219a existiert nicht mehr. Ärzte dürfen nun straffrei über Abtreibungen informieren. Viele hielten den nun gefassten Beschluss des Bundestages für längst überfällig, die Diskussion über das Thema bleibt aber weiter sehr differenziert. Foto: dpa

Der Paragraf 219a war über Jahre umkämpft, seit einigen Wochen ist er Geschichte. Bundestag und Bundesrat haben die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen beschlossen.

Lesezeit: 6 Minuten
Der Paragraf 219a regelte das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Ärzte, die detaillierte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anboten, mussten deshalb bislang Strafverfolgung befürchten. Was bedeutet der Beschluss? Die RLZ hat bei Beratungsstellen, Ärzteverbänden, aber auch bei den Kirchen nachgefragt. Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz „Der Vorstand der KV RLP ist froh über diesen Entschluss, ...