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Rhein-Lahn
Paragraf 219a ist weg: Das sagen Verbände, Beratungsstellen und Kirchen in der Region
Der Paragraf 219a regelte das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Ärzte, die detaillierte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anboten, mussten deshalb bislang Strafverfolgung befürchten. Was bedeutet der Beschluss? Die RLZ hat bei Beratungsstellen, Ärzteverbänden, aber auch bei den Kirchen nachgefragt.
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
„Der Vorstand der KV RLP ist froh über diesen Entschluss, ...