Limburg-Weilburg

Neue Maskenvorgaben, geringere Kundenzahl: Schärfere Corona-Regeln im Kreis Limburg-Weilburg kommen

Von Mika Beuster
Foto: pixabay/Symbolfoto

Das Abwarten übers Wochenende hat nichts genützt: Die Corona-Inzidenz ist auch am Samstag und Sonntag im Landkreis über dem Schwellenwert von 100 geblieben. Am Montag nun beträgt die Inzidenz 117,2. Wie die Kreisverwaltung am Freitag für diesen Fall angekündigt hatte, werden nun verschärfte Corona-Regeln für den Kreis in einer Allgemeinverfügung erlassen. Diese werden ab Mittwoch, 8. September gelten.

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Zunächst hatte die Verwaltung abwarten wollen, ob sich der Aufwärtstrend bei der Inzidenz nicht doch noch abflacht. Am Freitag wurde der hessenweite Schwellenwert von 100 zum ersten Mal überschritten.

719 Menschen befinden sich Stand Montag im Landkreis in Quarantäne. In den Krankenhäusern des Landkreises befinden sich aktuell sechs mit dem Coronavirus infizierte Menschen im Normalpflegebett und drei Personen im Intensivbett.

Im Landkreis Limburg-Weilburg haben nach Angaben der Kreisverwaltung bislang insgesamt 116.934 Menschen die Erstimpfung erhalten (67,9 Prozent), 108 471 sind vollständig geimpft (63,0 Prozent). Die Impfzahlen setzen sich zusammen aus Erst-, Zweit- und Einmalimpfungen im Impfzentrum Limburg, in Arztpraxen und im Impfzentrum Wiesbaden.

In der zweiten Woche nach dem Beginn der Schule nach den Sommerferien werden auch aus den Schulen neue Corona-Fälle gemeldet. So wurde unter anderem am Gymnasium Philippinum Weilburg, der Astrid-Lindgren-Schule Limburg, der Grundschule am Elbbach Hadamar und der Grundschule Dehrn Corona-Infektionen gemeldet.

Positive Fälle gibt nach Angaben des Kreises im Kindergarten St. Nikolaus Limburg, in der Kindertagesstätte Dehrn, der Kindertagesstätte Eschhofen und der Kindertagesstätte St. Ägidius Obertiefenbach. Eine Quarantäne musste in der Kita Konfetti in Steeden angeordnet werden. Neben den bereits bestehenden Regelungen der zweiten Eskalationsstufe gelten nun die Regeln der dritten und damit höchsten Eskalationsstufe in Hessen.

In den folgenden Bereichen gelten nun schärfere Corona-Regeln:

  • Für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte erfolgt eine Teilnehmerbegrenzung auf 200 Personen im Freien und 100 Personen in Innenräumen

  • Im öffentlichen Raum dürfen sich nun maximal zehn Personen aus verschiedenen Haushalten oder Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Genesene und vollständig Geimpfte nicht mitzählen

  • Auch das Einkaufen ist von den härteren Regelungen betroffen: Der Einzelhandel muss wieder Quadratmetervorgaben einhalten. Auf die ersten 800 Quadratmeter darf nun nur noch ein Kunde je zehn Quadratmeter kommen, darüber ein Kunde je 20 Quadratmeter

  • Genesen, geimpft, getestet – es sind die „Zauberworte“ der Pandemie. Wer zum Beispiel ins Restaurant möchte, muss mindestens eines dieser drei „G“ erfüllen. Die sogenannte 3G-Regel wird nun ausgedehnt. Unter anderem bedarf es eines Negativnachweises – also einen Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder einen Test. Das gilt nun sowohl für die Innen- als auch die Außengastronomie

  • Ausgeweitet wurde die Maskenpflicht. Sie gilt unter anderem in den Schulen nun auch am Sitzplatz und weiterhin allgemein in Gedrängesituationen, in denen ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder gleichwertig) gilt für das nicht vollständig geimpfte oder genesene Personal in Alten- und Pflegeheimen. Zudem ist eine FFP2-Maske (oder gleichwertig) bei körpernahen Dienstleistungen sowie im Öffentlichen Personennahverkehr zu tragen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind insoweit ausgenommen, als bei ihnen eine medizinische Maske ausreicht
  • Auch beim Besuch der Innenräume und Außenflächen von Freizeiteinrichtungen und Sportstätten ist ein Negativnachweis zu führen. Außerdem, wenn es um körpernahe Dienstleistungen geht, wobei medizinisch notwendige Dienstleistungen ausgenommen sind

  • Für Kinder unter sechs Jahren gilt die Pflicht zum Führen eines Negativnachweises nicht.

Impfungen im Landkreis

Auch ohne vorherige Terminvereinbarung kann man eine Impfung im Impfzentrum Limburg zu erhalten. Die Impfungen werden von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr – dienstags bis 20 Uhr – durchgeführt.

Das Impfzentrum bietet impfwilligen Kindern und Jugendlichen ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr die Möglichkeit, sich ohne Terminvereinbarung gegen Covid-19 impfen zu lassen. Die Impfstoffe von Biontech und Moderna sind dafür zugelassen.

Kinder und Jugendliche von zwölf bis 15 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten geimpft werden. Amtliche Unterlagen wie Ausweis und Impfpass sind dafür mitzubringen.

„Impfung auf Anruf“: Nach Anmeldung ist eine Impfung durch das mobile Team möglich, für Bürger, die noch keine Impfung erhalten haben. Anmeldung unter Telefon 06431/921 70 81 oder 06431/921 70 89 oder per E-Mail unter mobileteams@limburg-weilburg.de

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