Plus
Limburg-Weilburg

Neue gesetzliche Vorgaben für Drohnenflüge: Was Nutzer jetzt wissen müssen – Hasselbacher Experte klärt auf

Von Jürgen Vetter
Angriff der Winzlinge: Dieser weniger als 250 Gramm wiegende Multikopter ist weiter „führerscheinfrei“ und kann bei der Qualität der Fotos und Videos mit vielen klassischen Multikoptern mithalten, die deutlich über ein Kilogramm auf die Waage bringen.
Angriff der Winzlinge: Dieser weniger als 250 Gramm wiegende Multikopter ist weiter „führerscheinfrei“ und kann bei der Qualität der Fotos und Videos mit vielen klassischen Multikoptern mithalten, die deutlich über ein Kilogramm auf die Waage bringen. Foto: Jürgen Vetter

Wer in Deutschland eine sogenannte Drohne per Fernsteuerung durch die Lüfte manövriert, der muss einiges beachten. In den vergangenen Monaten haben sich die Regeln dafür stark verändert. Fachmann Johannes Thor aus Hasselbach verrät, worauf Kopterpiloten jetzt achten müssen und welche Vorteile solche Fluggeräte haben, wenn sie leichter als ein Päckchen Butter sind.

Lesezeit: 3 Minuten
Den einen macht das Steuern eines Fluggeräts an sich Spaß, andere wollen aus außergewöhnlichen Perspektiven fotografieren oder filmen. Multikopter sind bei beiden Gruppen sehr beliebt. Darüber hinaus werden die fliegenden Alleskönner für viele Zwecke eingesetzt: Beispielsweise nutzen Rettungsdienste sie zur Personensuche, Feuerwehren zum Aufspüren von Glutnestern oder Energieversorger zur Inspektion ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Kleiner Drohnenführerschein)

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist seit Jahresbeginn Pflicht für Piloten, die in Deutschland ferngesteuerte Fluggeräte (UAS) mit mehr als 250 Gramm Gesamtgewicht steuern wollen.

Dieser „Kleine Drohnenführerschein“ wird nach einer bestandenen Onlineprüfung vom Luftfahrt-Bundesamt Braunschweig vergeben. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus neun Fachgebieten. Erfolgreiche Bewerber erhalten ein Dokument.

Zurzeit ist die Prüfung für den Kompetenznachweis A1/A3 noch kostenlos. Wer durchfällt, kann die Prüfung wiederholen.

Meistgelesene Artikel