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Schönborn

Mobilfunkmast: Kommunalaufsicht in Schönborn aktiv

Von Johannes Koenig
Es geht um mündliche und schriftliche Anfragen rund um die Verpachtung eines gemeindeeigenen Grundstücks am Schönborner Auberg. Laut Kommunalaufsicht gab es offenbar Versäumnisse bei der fristgerechten Beantwortung durch Bürgermeister und Gemeinderat. Foto: Mirko Bader
Es geht um mündliche und schriftliche Anfragen rund um die Verpachtung eines gemeindeeigenen Grundstücks am Schönborner Auberg. Laut Kommunalaufsicht gab es offenbar Versäumnisse bei der fristgerechten Beantwortung durch Bürgermeister und Gemeinderat. Foto: Mirko Bader

Streit um den Bau eines Mobilfunkmastes in Schönborn: Seit über einem Jahr wendet sich die BI Schönborn gegen die Errichtung eines Funkmastes auf dem Auberg. Im vergangenen Sommer strengte sie dazu unter anderem einen Bürgerentscheid an, über dessen Rechtmäßigkeit nun ab dieser Woche vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz verhandelt wird. Neben dem Gericht schaltete die BI aber auch noch die Kommunalaufsicht des Landkreises ein. Konkret geht es dabei um den Vorwurf, dass Ortsbürgermeister und Gemeinderat Rechtsverstöße gegen die Paragrafen 16 a und 16 b der Gemeindeordnung begangen haben.

Lesezeit: 3 Minuten
Der Paragraf 16 a legt fest, dass der Gemeinderat bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern die Gelegenheit geben kann, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Im Paragrafen 16 b heißt es wiederum, dass jeder das Recht hat, sich schriftlich mit Anregungen und Beschwerden ...