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Limburg
Unbedingt eingehalten werden muss der Mindestabstand von 1,50 Metern, und es muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Darauf werden auch Schilder an den Eingängen der jeweiligen Verwaltungsstandorte hinweisen. Auch werden viele Mitarbeiter hinter Plexiglaswänden zu finden sein, um den Bürger, aber auch sich selbst zu schützen und das Ansteckungsrisiko zu minimieren. ...
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