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Diez/Balduinstein

Missbrauch: Wie Gericht um die Wahrheit ringt

Von Lore Spies
Was hat sich hinter den Mauern von Burg Balduinstein abgespielt? Ob es dort einen weiteren Missbrauchsfall gab, soll eine Verhandlung vor dem Diezer Schöffengericht ans Tageslicht bringen.  Foto: Hans Georg Egenolf
Was hat sich hinter den Mauern von Burg Balduinstein abgespielt? Ob es dort einen weiteren Missbrauchsfall gab, soll eine Verhandlung vor dem Diezer Schöffengericht ans Tageslicht bringen. Foto: Hans Georg Egenolf

Auch nach dem dritten Verhandlungstag im Prozess um den sexuellen Missbrauch eines Kindes auf der Burg Balduinstein ist der Ausgang des Verfahrens weiter offen. Das Schöffengericht Diez unter Vorsitz von Richter Martin Böhm bestimmte einen Fortsetzungstermin, zu dem ein von der Nebenklage durchgesetzter neuer Zeuge geladen werden soll. Des Kindesmissbrauchs angeklagt ist ein 74-Jähriger, und zwar aufgrund der Anzeige eines heute 30-jährigen Mannes. An ihm soll sich der Angeklagte vergangen haben, als der Junge noch keine 14 Jahre alt war. Unter anderem soll es zur Masturbation vor dem Kind gekommen sein (die RLZ berichtete). Ereignet haben soll sich das Ganze auf der Burg Balduinstein.

Lesezeit: 3 Minuten
Die sogenannte Jugendburg Balduinstein, die sich auf ihrer Homepage als „überbündische“ Begegnungsstätte darstellt und als solche zum Beispiel von Pfadfindergruppen aus ganz Deutschland aufgesucht wird, gerät damit nicht das erste Mal in die Negativschlagzeilen: 2014 berichtete unsere Zeitung über die Verurteilung eines 54-jährigen Kölners durch das Schöffengericht Diez. Der Mann, ...
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Die Lager sind gespalten

„Entweder man liebt ihn oder man hasst ihn“, sagte der als Entlastungszeuge gehörte Hausmeister über den Angeklagten, den er vor 40 Jahren in einer saarländischen Wandervogelgruppe kennenlernte. Diese Aufspaltung in zwei Lager wurde auch in einer Verhandlungspause deutlich. „Mir wurde zugetragen“, so Richter Martin Böhm an die zahlreich erschienenen Zuschauer gewandt, „dass es im Gerichtssaal zu Zwischenfällen gekommen ist … Das lässt das Gericht nicht zu, auch wenn es sich lediglich um Worte handelt.

Benehmen Sie sich bitte alle. Zur Urteilsverkündung – gleich welcher Art sie sein wird – werden wir die Wachtmeister hinzuziehen.“ lsp
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