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Koblenz/Geilnau

Milde Strafe im Klosterfall: Von Mönchen abgezockt?

Von Thomas Krämer
Justitia
Ein 41-Jähriger musste sich unter anderem wegen Taten in Morsbach und im Kreis Altenkirchen verantworten. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Es war ein sehr ungewöhnlicher Fall, der sich um das serbisch-orthodoxe Kloster in Geilnau drehte, und auch sein Ende verlief unerwartet. Das Landgericht Koblenz hat einen 47-jährigen Kölner wegen versuchter Nötigung verwarnt, eine mögliche Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 35 Euro wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

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Die ursprüngliche Anklage hatte auf versuchte räuberische Erpressung gelautet, begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit. Demnach hätte dem Angeklagten sogar die Einweisung in eine psychiatrische Klinik drohen können. Dafür gab es aber keinerlei Gründe. Was war passiert? Der 47-Jährige hatte am 1. März 2020 eine Forderung von 20.000 Euro an ein kleines ...