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Limburg
Mehrfacher Betrug mit Fake-Identitäten: Fünf Männer und eine Frau sollen 101 Straftaten begangen habe
Die Anklage lautet auf bandenmäßiges Vorgehen und gewerbsmäßigen Betrug. Zu Beginn des dritten Verhandlungstages erklärte Richterin Sandra Schmidt, das Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten die Möglichkeit einer Verfahrensabsprache erörtert.
Aus Sicht der Anwälte sind Haftstrafen zwischen zweieinhalb und fünf Jahren möglich, da der bandenmäßige Betrugsvorwurf zweifelhaft sei. Angesichts der einjährigen Untersuchungshaft ...