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Limburg

Limburger „Axtmord“: Urteil noch nicht rechtskräftig

Tiefe Betroffenheit über einen brutalen Mord nicht nur am Tatort in der Limburger Weiersteinstraße. Bundesweit machten der Mord an einer jungen Frau und zweifachen Mutter und der anschließende Prozess gegen den Täter, ihren eigenen Ehemann, Schlagzeilen. Das Verfahren ist noch nicht zu Ende, die Verteidigung hat die Revision beantragt.  Foto: Hans Georg Egenolf
Tiefe Betroffenheit über einen brutalen Mord nicht nur am Tatort in der Limburger Weiersteinstraße. Bundesweit machten der Mord an einer jungen Frau und zweifachen Mutter und der anschließende Prozess gegen den Täter, ihren eigenen Ehemann, Schlagzeilen. Das Verfahren ist noch nicht zu Ende, die Verteidigung hat die Revision beantragt. Foto: Hans Georg Egenolf

Diese Tat hat die Menschen in Limburg und weit darüber hinaus tief erschüttert. Mit unfassbarer Brutalität hat der 34-jährige Imad A. im Oktober 2019 seine Ehefrau in der Weiersteinstraße in Limburg getötet. Erst überfuhr er die 31-Jährige mit dem Auto, dann schlug er mit einer Axt auf sie ein. Im Juli 2020 verurteilte ihn das Landgericht Limburg zu einer lebenslangen Haftstrafe. Rechtskraft hat das Urteil aber noch nicht.

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Denn die rechtliche Aufarbeitung des sogenannten Axtmords wird weitergehen. Die Verteidigung hat Revision gegen das Urteil eingereicht. Der Koblenzer Strafverteidiger Wolfgang Stahl sieht Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts und spricht von einer fehlerhaften rechtlichen Würdigung des Gerichts. Stahl hatte nach dem Prozess gesagt, dass er die von der Anklage benannten ...