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Limburg

Limburg rüstet auf: Videoschutz kann erweitert werden

Seit dem Jahr 2002 gibt es die Videoschutzanlage, die vor allem den Bahnhofsplatz und sein direktes Umfeld in den Blick nimmt. 18 Kameras sind dazu aufgestellt. Die Videoschutzanlage kann nun auf weitere Bereiche der Stadt ausgedehnt werden. Foto:  Stadt Limburg
Seit dem Jahr 2002 gibt es die Videoschutzanlage, die vor allem den Bahnhofsplatz und sein direktes Umfeld in den Blick nimmt. 18 Kameras sind dazu aufgestellt. Die Videoschutzanlage kann nun auf weitere Bereiche der Stadt ausgedehnt werden. Foto: Stadt Limburg

„Erweiterung der Videoschutzanlage in der Limburger Innenstadt“ – das stand bei den Bürgern, die sich im Jahr 2017 an der Umfrage zum subjektiven Sicherheitsgefühl in ihrer Stadt beteiligten, auf der Wunschliste ganz oben. Diesem Hauptwunsch kann nun nachgekommen werden.

Lesezeit: 4 Minuten
An eine solche Anlage werden entsprechende Anforderungen gestellt. Die werden erfüllt, so die Prüfung durch das Polizeipräsidium Westhessen. Der Magistrat empfiehlt nach seiner jüngsten Sitzung daher der Stadtverordnetenversammlung, sich für die Erweiterung der bestehenden Anlage auszusprechen und den Magistrat zu beauftragen, die notwendigen weiteren Schritte einzuleiten. „Die Erweiterung der Videoschutzanlage ist ...
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Keine Waffenverbotszone

Im Zusammenhang mit der Verbesserung des Sicherheitsgefühls im Anschluss an die Umfrage von 2017 beziehungsweise deren Auswertung nahm das von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedete Konzept „Sicherheit in Limburg“ auch die mögliche Ausweisung einer sogenannten Waffenverbotszone auf. Mit einer solchen Zone soll die Sicherheit der Bürger erhöht, das Gefahrenpotenzial im öffentlichen Raum reduziert werden; zudem ergibt sich die Erweiterung von Handlungsmöglichkeiten von Gefahrenabwehr- und Polizeibehörden sowie die Reduzierung von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Nach einer Überprüfung durch das Polizeipräsidium liegen in Limburg jedoch keine Voraussetzungen zur Ausweisung einer Waffenverbotszone vor.

Die Anzahl von Straftaten mit Einsatz von Waffen ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der Straftaten zu gering, ebenso die Verstöße gegen das Waffengesetz, das hat die Auswertung der registrierten Taten ergeben. Die Ausweisung einer Waffenverbotszone ist an die Voraussetzung geknüpft, dass entsprechende Schwerpunkte vorhanden sind.
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