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Koblenz/Diez

Landgericht hat geurteilt: Sicherungsverwahrung für den Kinderschänder aus Diez

Von Thomas Krämer
Wurde Zehnjährige mit Hundehalsband traktiert? Foto: kamasigns - Fotolia

Er hat sich bis zum Schluss hinter seiner Mund-Nasen-Maske verborgen, Emotionen kamen von ihm daher nur verbal, jetzt hat ihn die volle Härte des Gesetzes getroffen. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs, versuchten schweren sexuellen Missbrauchs und sexuellen Missbrauchs von mindestens sieben Kindern in 21 Fällen wurde ein 55-jähriger Mann aus Diez vom Landgericht Koblenz zu einer Strafe von neun Jahren Haft verurteilt. Diese teilt sich auf, weil eine Vorstrafe vom Februar 2019 einbezogen wurde. Für die bis zu diesem Zeitpunkt verübten Taten erhielt er fünf Jahre, für die weiteren zusätzlich vier Jahre. Darüber hinaus verhängte die Kammer um den Vorsitzenden Richter Thomas Metzger die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung.

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In weiten Teilen hatte er die Übergriffe auf die sieben- bis elfjährigen Mädchen gestanden, allerdings immer da, wo es um schwere Taten ging, sein Handeln relativiert. Staatsanwältin Daniela Knoop-Kosin fasste seine Handlungen in ihrem gut 45 Minuten langen, sehr detaillierten und durchaus emotionalen Schlussvortrag zusammen. „Da ist nichts zu verzeihen, ...