Limburg/Montabaur

Kritik der Stadt Limburg: FOC-Gutachten ist fehlerhaft

Gegen die Erweiterung des FOC Montabaur spricht sich auch der Koblenzer Haupt- iund Finanzausschuss aus.
Gegen die Erweiterung des FOC Montabaur spricht sich auch der Koblenzer Haupt- iund Finanzausschuss aus. Foto: Archiv Sascha Ditscher

10.000 Quadratmeter beträgt die Verkaufsfläche im Outlet Center „Montabaur The Style Outlet“, besser bekannt unter FOC Montabaur. Noch sind es 10.000 Quadratmeter, es sollen mehr als 21.000 werden. Die vorgesehene Erweiterung befindet sich derzeit im Raumordnungsverfahren, die Anhörung läuft, und von Limburg gibt es ein klares „Nein“ zur Erweiterung. Das geht aus einer Mitteilung der Stadt hervor.

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Die Kreisstadt an der Lahn zählt sich zu den Kommunen, die in einem Naheinzugsgebiet liegen und unmittelbar betroffen sind, dazu gehören die weiteren hessischen Kommunen Idstein, Weilburg und Hadamar; darüber hinaus ergeben sich auch Auswirkungen bis nach Wetzlar und Gießen.

„Dass wir die Erweiterung ablehnen, ist sicherlich nicht überraschend, denn die Stadt Limburg hat sich bereits entschieden gegen die Errichtung des FOC zur Wehr gesetzt“, so der Hinweis von Bürgermeister Marius Hahn. Um die negative Stellungnahme der Stadt ausreichend zu fundamentieren, wurde noch ein externes Büro (Stadt + Handel Beckmann und Führer Stadtplaner GmbH) beauftragt. Die Aufgabe bestand dabei vor allem darin, dass von der Fashion Outlet Grundbesitz GmbH & Co. KG in Auftrag gegebene Gutachten zur Auswirkungsanalyse der geplanten Erweiterung zu bewerten und dazu eine Stellungnahme zu erarbeiten.

„Die Überprüfung macht deutlich, dass die negativen Auswirkungen durch die Erweiterung des FOC in Montabaur deutlich größer sind, als in dem begleitenden Gutachten dargestellt“, fasst Bürgermeister Hahn das Ergebnis zusammen. Klar daher: Die Stadt Limburg lehnt eine Erweiterung, die zu einer Verdoppelung der Verkaufsfläche führt, ab.

Gutachten berücksichtige nicht aktuelle Daten

Durch die tatsächlichen Auswirkungen aufgrund der Erweiterung der Verkaufsfläche und des Sortiments seien absehbar negative städtebauliche Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten des zentralen Versorgungsbereichs der Limburger Innenstadt zu erwarten, so das Ergebnis der Stellungnahme.

Kritik gibt es an dem Gutachten auch deshalb, weil es beim Bestand in Limburg nicht mit aktuellen Daten arbeitet und damit Geschäfte aufführt, die es schon gar nicht mehr gibt (Überbewertung der Bestandsstrukturen). Auch gebe es Sortimentsvermischungen, die durch die Erweiterung auftretende absatzwirtschaftliche Auswirkungen auf spezielle Sortimente verschleiere. Darüber hinaus werde die mit der Erweiterung der Verkaufsfläche geplante zusätzliche Ausweitung der Gastronomie und des Dienstleistungsangebots außerhalb des FOC-Kernbereichs nicht ausreichend berücksichtigt.

Das von der Stadt Limburg beauftragte Büro kommt zu dem Ergebnis, dass die Erweiterung in Montabaur für den zentralen Versorgungsbereich der Limburger Innenstadt im Bereich der Bekleidung (einschließlich der Sportbekleidung) zu einem Umsatzrückgang von mindestens 5 Prozent und im Sortiment Schuhe und Lederwaren (einschließlich der Sportschuhe) zu einem Rückgang von mindestens 20 Prozent führt. Aufgrund dieser Umsatzumverteilungen seien negative Auswirkungen für den Standort der Limburger Innenstadt zu erwarten.

FOC-Erweiterung steht Verbot entgegen

Die durch Steuergelder finanzierten Anstrengungen der Stadt Limburg für eine vitale und wirtschaftlich erfolgreiche Innenstadt (Förderprogramme wie „Aktive Kernbereiche in Hessen“ oder „Zukunft Innenstadt“ zur Aufwertung der Innenstadt mit Plätzen, Straßen und Fußgängerzone) würden durch eine Erweiterung des FOC konterkariert, heißt es in der von der Stadt Limburg in Auftrag gegebenen Stellungnahme. Sie verweist auch darauf, dass die Stadt selbst Schritte unternommen hat, mit dem im Jahr 2010 verabschiedeten Einzelhandelskonzept den Standort Innenstadt zu schützen.

Kritisch merkt die Stellungnahme in diesem Zusammenhang an, dass das eigentliche Erweiterungsvorhaben in Montabaur an einem städtebaulich nicht integrierten Standort vorgesehen ist und damit dem städtebaulichen Integrationsgebot des Landesentwicklungsplans des Landes Rheinland-Pfalz entgegensteht. Die von der Stadt Limburg in Auftrag gegebene Überprüfung kommt zudem zu dem Ergebnis, dass die Erweiterung des „Montabaur The Style Outlet“ dem Nichtbeeinträchtigungsverbot des Landesentwicklungsplans eindeutig entgegensteht.

Das Fazit der Überprüfung: Das von der Fashion Outlet Grundbesitz GmbH & Co. KG in Auftrag gegebene Gutachten genügt letztlich nicht den Anforderungen an ein Sachverständigengutachten. Es ist auch nicht geeignet als belastbare Grundlage weder für das Raumordnungsverfahren noch für ein entsprechendes Bauleitverfahren zur Erweiterung des FOC. red