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Aar-Einrich

Konzept für Aargemeinden: Gefahr durch Hochwasser und Starkregen reduzieren

Von Rolf Kahl
Dieses Bild entstand bei einem Hochwasser der Aar bei Oberneisen. Um künftig besser gegen die Überflutung gewappnet zu sein, hatte die VG Hahnstätten ein Schutzkonzept in Auftrag gegeben.  Foto: Archiv Rolf Kahl
Dieses Bild entstand bei einem Hochwasser der Aar bei Oberneisen. Um künftig besser gegen die Überflutung gewappnet zu sein, hatte die VG Hahnstätten ein Schutzkonzept in Auftrag gegeben. Foto: Archiv Rolf Kahl

Welchen Orten, Außenbereichen und Gebieten droht Überflutung? Wo haben Gewässer wie Aar und Nebenbäche Schwächen? Wie und wo können Kommunen und Privatleute vorsorglich was tun? Wie kann das eigene Grundstück geschützt und das Risiko minimiert werden? Antworten auf diese Fragen werden jetzt für die Ortsgemeinden in der vormaligen Gebietskörperschaft der Verbandsgemeinde Hahnstätten in einem örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept zusammengefasst, gleichzeitig werden Lösungsvorschläge unterbreitet. In dieser Woche stellte Diplom-Ingenieur Carsten Wilbert vom ausführenden Planungsbüro artec das 147-seitige Konzept vor.

Lesezeit: 2 Minuten
Von der Landesregierung angeregt, der ehemaligen VG Hahnstätten in Auftrag gegeben, soll es helfen, Starkregenereignisse wie in Burgschwalbach (2014), Lohrheim (2016), Hahnstätten (2016) oder in Kaltenholzhausen (2017) gänzlich zu verhindern oder zumindest zu minimieren. Das Konzept wird nun von der SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft Abfallwirtschaft Bodenschutz Montabaur, rechtlich und formal ...
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Einrichgemeinden können folgen

VG-Bürgermeister Harald Gemmer sieht die Ursachen für Extremhochwasser vor allem im und durch Bewirtschaftung und Bebauung versiegeltem Boden. Dort fließen große Wassermassen oberflächig ab, und in Kessellagen läuft das Wasser aus allen Richtungen gleichzeitig zusammen. Gemmer möchte das „Wasser dort, wo es entsteht, zurückhalten“.

Eine geeignete Flächenbewirtschaftung könnte dazu beitragen, Hochwasserschäden insbesondere bei Starkregen zu vermeiden. Eine hochwasserangepasste Bewirtschaftung verbessere die Versickerungsfähigkeit der Böden. Gemmer: „Wenn das Konzept da ist, gilt es, den darin enthaltenen Maßnahmenkatalog auszufiltern‚ wer für was zuständig ist: Land, Kreis, VG, Gemeinde oder Privatpersonen.“ Zudem müsse auch immer die finanzielle Machbarkeit auf dem Prüfstand, dabei gelte der Grundsatz: „Ohne Konzept fließen keine Fördermittel.“ Gemmer möchte in der nächsten Bürgermeisterbesprechung das Thema auf die Tagesordnung heben und es der Entscheidung der Einrichgemeinden überlassen, einen notwendigen Bedarf für ein Hochwasserschutzkonzept anzuzeigen. krf
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